| Rohstoffversorgung

Rat der Europäischen Union nimmt Gesetz zu kritischen Rohstoffen an

Am 18. März 2024 stimmte der Rat der Europäischen Union (Rat) einem Gesetz zu, das die Versorgung mit kritischen Rohstoffen absichern soll. Ziel ist, das Risiko von Versorgungsunterbrechungen zu reduzieren und damit die strategische Autonomie der EU zu erhöhen. Dies ist der letzte Schritt im Beschlussfassungsprozess.
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In der Verordnung findet sich eine Liste von 51 Rohstoffen, deren Versorgung durch das Gesetz abgesichert werden sollen. Sie sind besonders wichtig für die Energiewende, aber zum Beispiel auch für die Verteidigungs- und Raumfahrtindustrie. Mit Hilfe dieser neuen Verordnung sollen Abhängigkeiten von Drittstaaten verringert werden.

Insgesamt soll der zukünftige Verbrauch kritischer Rohstoffe zu zehn Prozent aus der Gewinnung vor Ort bezogen werden. Weitere 40 Prozent sollen aus in der EU verarbeiteten Elementen stammen und 25 Prozent aus recycelten Materialien. Außerdem sind große Hersteller von strategischen Technologien verpflichtet, eine Risikobewertung ihrer Lieferketten durchzuführen. So sollen potentielle Schwachstellen ermittelt und Strategien für mögliche Versorgungsunterbrechungen entwickelt werden.

Des Weiteren legt das Gesetz konkrete Fristen für die Genehmigung von Förderprojekten sowie Recycling- und Verarbeitungsprojekte fest. Demnach sollen Förderprojekte zur Gewinnung von Rohstoffen innerhalb von 27 Monaten bewertet werden. Projekte zur Verarbeitung und zum Recycling von Materialien sollen indes innerhalb von 15 Monaten genehmigt werden können.

Das Gesetz zu kritischen Rohstoffen ist Teil des Industrieplans zum Grünen Deal. Mit der Verabschiedung des Gesetzes durch den Rat kann es nun, nach der Unterzeichnung durch die Präsidentin des Europäischen Parlaments und den Präsidenten des Rates, veröffentlicht werden.

Die Pressemitteilung des Rates finden Sie hier. (UV/ MH)

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