| Schutz von Frauen

Europäisches Parlament verstärkt Schutz von Frauen vor Gewalt

Am Internationalen Frauentag 2022 hatte die Europäische Kommission (KOM) ihren Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vorgestellt. Nun hat das Europäische Parlament für eine Regelung gestimmt, mit der sexuelle und häusliche Gewalt in der EU künftig einheitlich schärfer geahndet wird. Cyber-Stalking, Zwangsheirat, weibliche Genitalverstümmelung oder wenn intime Bilder ohne Einverständnis weiterverschickt werden, sollen demnach künftig in der gesamten EU unter Strafe stehen.
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Außerdem sollen künftig Maßnahmen getroffen werden, die Betroffenen Zugang zu geschützten Unterkünften ermöglichen. Ferner werden die Behörden der Mitgliedstaaten verpflichtet, die Öffentlichkeit darauf aufmerksam zu machen, dass nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen als Straftat gelten.

Der Deutsche Frauenrat begrüßte die Richtlinie und nannte sie einen „Meilenstein für den Gewaltschutz". Er kritisierte jedoch, dass immer noch keine EU-weiten Standards zum Tatbestand der Vergewaltigung eingeführt werden.

Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt ist Ausdruck des Schutzes der Grundwerte der EU und Teil der von Kommissionspräsidentin von der Leyen initiierten Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter. Die KOM geht davon aus, dass etwa ein Drittel der Frauen in der EU von Gewalt betroffen sind. Zugenommen habe vor allem Cybergewalt, also verbale Übergriffe gegen Frauen aufgrund ihres biologischen oder sozialen Geschlechts. Die vorgesehenen Maßnahmen betreffen die Verhütung von Straftaten, ihre konsequente Bestrafung sowie den Schutz der Opfer während des Strafverfahrens.

Die EU-Staaten müssen den neuen Regelungen noch zustimmen. (MF)

Die Änderungen des EP zum Vorschlag der KOM sind hier abrufbar: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-9-2023-0234-AM-298-298_DE.pdf

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