| Luftqualität

Europäisches Parlament stimmt für Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität

Das Europäische Parlament (EP) hat mit großer Mehrheit die vorläufige Trilog-Vereinbarung zur Überarbeitung der EU-Luftqualitätsrichtlinie angenommen. Damit ist ein wesentlicher Schritt unternommen worden, um die veralteten EU Luftqualitätsstandards aus dem Jahr 2008 zu aktualisieren.
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Aufgrund der Luftverschmutzung sterben in Europa jährlich 300.000 Menschen vorzeitig, so die Europäische Kommission (KOM). Die neuen Regeln für die Überarbeitung der Luftqualitätsrichtlinie sehen EU-Luftqualitätsnormen vor, die stärker an die Leitlinien der WHO angelehnt sind. Sie sollen der EU ermöglichen, bis spätestens 2050 das Null‑Schadstoff-Ziel zu erreichen. Unter anderem soll der Jahresgrenzwert für Feinstaub (PM2,5) um mehr als die Hälfte herabgesetzt werden. So dürfen Städte bei vielen Stoffen an bis zu 18 Tagen im Jahr über dem Grenzwert liegen. Außerdem können sie besondere saisonale Gründe oder Gründe höherer Gewalt geltend machen, um von zusätzlichen Ausnahmen Gebrauch machen zu können. Wenn eine Stadt die Grenzwerte nicht einhält, muss sie einen Fahrplan für die Luftqualität mit Zielen für die nächsten Jahre aufstellen.

Die Normen sollen unter Berücksichtigung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und technologischen Entwicklungen regelmäßig überprüft werden. Bei Verstößen gegen die Grenzwerte sollen Personen, die deswegen gesundheitliche Beeinträchtigungen erleiden, Anspruch auf Entschädigung haben. Durch die neuen Vorschriften werden auch die derzeit zersplitterten Luftqualitätsindizes in der EU vergleichbar, klar und öffentlich zugänglich.

Ein breites Bündnis aus dem Gesundheitssektor, unter anderem der Bundesärztekammer, haben wiederholt auf die Bedeutung strikter Grenzwerte für den Schutz der Gesundheit der Menschen hingewiesen und stärkere Anstrengungen für saubere Luft gefordert. (MF)

Hier geht es zum Vorschlag der KOM zur Überarbeitung der Luftqualitäts-Richtlinie: https://www.europarl.europa.eu/RegData/docs_autres_institutions/commission_europeenne/com/2022/0542/COM_COM(2022)0542_DE.pdf

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