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Europäisches Parlament gibt grünes Licht für wichtige sozialpolitische Dossiers

In seiner letzten Sitzungswoche vor den Europawahlen hat das Europäische Parlament (EP) zentrale sozialpolitische Initiativen angenommen. Dazu gehören neben dem EU-Lieferkettengesetz und dem Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit auch die Zustimmung zum Europäischen Behindertenausweis und Parkausweis für Menschen mit Behinderungen sowie die Annahme der umstrittenen EU-Richtlinie über Plattformarbeit.
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Mit großer Mehrheit haben die Abgeordneten am 24. April 2024 dafür gestimmt, Plattformbeschäftigte in der EU besser zu schützen. Die neuen Regeln sollen sicherstellen, dass der Beschäftigungsstatus von Plattformbeschäftigten korrekt eingestuft wird und Scheinselbständigkeit wirksam bekämpft wird. Zudem wird damit erstmals in der EU der Einsatz von Algorithmen am Arbeitsplatz reguliert.

Endgültig grünes Licht gab das Parlament am gleichen Tag auch neuen Vorschriften, die Unternehmen dazu verpflichten, gegen negative Folgen ihrer Tätigkeit für Menschenrechte und Umwelt vorzugehen. Das sogenannte EU-Lieferkettengesetz wurde mit 374 zu 235 Stimmen bei 19 Enthaltungen verabschiedet. Die neuen Vorschriften sollen stufenweise eingeführt werden und gelten ab 2029 für alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und über 450 Mio. Euro Umsatz.

Die beiden Richtlinien müssen nun noch vom Rat endgültig gebilligt werden. Die Mitgliedstaaten haben anschließend zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln zur Plattformarbeit und zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen in nationales Recht umzusetzen. Deutschland hatte sich in beiden Fällen in der entscheidenden Abstimmung enthalten.

Das Parlament hat außerdem einer neuen Verordnung zugestimmt, die es der EU ermöglicht, den Verkauf, die Einfuhr und die Ausfuhr von Waren zu verbieten, die unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden. Hersteller von verbotenen Waren müssen ihre Produkte vom EU-Binnenmarkt zurückziehen und sie spenden, recyceln oder vernichten. Nicht konforme Unternehmen können mit Geldstrafen belegt werden. Die Verordnung wurde mit 555 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 45 Enthaltungen angenommen. Nach Annahme durch den Rat und anschließender Veröffentlichung im Amtsblatt der EU müssen die Mitgliedstaaten innerhalb von drei Jahren mit der Anwendung der Verordnung beginnen.

Nahezu einstimmig hat das Parlament den EU-weiten Behindertenausweis und Parkausweis für Menschen mit Behinderungen beschlossen (613 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 11 Enthaltungen). Damit sollen Menschen mit Behinderungen gleicher Zugang zu Vorzugsbedingungen sowie vorrangiger Zugang zu reservierten Parkplätzen gewährleistet werden. Die neuen Regeln gelten nur für Kurzaufenthalte, mit einer Ausnahme für Inhaber von Behindertenausweisen, die im Rahmen eines Mobilitätsprogramms wie Erasmus+ in einen anderen Mitgliedstaat ziehen. Nach der Bestätigung und der förmlichen Annahme durch den Rat werden die Mitgliedstaaten für die Anpassung ihrer nationalen Rechtsvorschriften 2,5 Jahre und für die Anwendung der Richtlinie 3,5 Jahre Zeit haben. (VS)

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