| Kreislaufwirtschaft

Europäisches Parlament beschließt „Recht auf Reparatur“

Eine große Mehrheit der Europaabgeordneten stimmte am 24. April 2024 in Straßburg für das sogenannte Recht auf Reparatur als ein Baustein für mehr Nachhaltigkeit bei elektronischen und digitalen Geräten.
©Pixabay

Es soll Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen, ihre (Elektro-)Geräte zu reparieren bzw. reparieren zu lassen und damit weniger Müll zu produzieren, indem sie in die Lage versetzt werden, fundiertere Entscheidungen zu treffen und aktiv zum ökologischen Wandel beizutragen. Derzeit ist es oft günstiger, sich ein neues Produkt zu kaufen, als das alte reparieren zu lassen.

Verbraucherinnen und Verbrauchern muss nach dem Willen des Europäischen Parlaments (EP) grundsätzlich eine Reparaturoption angeboten werden, solange das Produkt noch reparierbar ist. Konkret geht es vor allem um Haushaltsgeräte und Alltagsprodukte wie Handys, Staubsauger, Wasch- und Spülmaschinen. Die Liste der betroffenen Produkte kann in Zukunft noch erweitert werden. Außerdem müssen Hersteller laut den geplanten neuen Regeln Informationen bereitstellen, um Reparaturen auch unabhängigen Werkstätten zu erleichtern. Insbesondere soll durch die neue EU-Richtlinie der Ersatz defekter IT-Geräte durch gebrauchte und professionell wiederaufbereitete Geräte (sog. Refurbished-IT) gefördert werden. Darüber hinaus ist nach Angaben der EU-Staaten geplant, eine Gewährleistungsregel einzuführen, die für ein Jahr nach einer Reparatur gilt. Schließlich muss jeder EU-Staat mindestens eine der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Förderung von Reparaturen einführen.

Die Europäische Kommission schätzt, dass im Verlauf von 15 Jahren 18,5 Mio. Tonnen Treibhausgasemissionen sowie 1,8 Mio. Tonnen Ressourcen eingespart werden und drei Mio. Tonnen weniger Abfall anfallen dürften.

„Das Recht auf Reparatur sorgt für mehr Verbraucherschutz und ist zugleich ein wichtiger Schritt hin zu einer größeren Abfallvermeidung“, sagte die rheinland‑pfälzische Umweltministerin und Vorsitzende der Umweltministerkonferenz Katrin Eder und sprach sich dafür aus, den Wandel von der Wegwerfwirtschaft und ‑mentalität hin zu kreislauforientiertem Wirtschaften nun einzuleiten. (MF)

Nach der nun erfolgten Abstimmung im EP müssen nun noch die EU-Staaten final zustimmen. Ihre Zustimmung gilt als sicher.

Mehr Informationen unter: https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20240419IPR20590/recht-auf-reparatur-reparieren-einfacher-und-attraktiver-machen

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