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Agrarrat berät Situation des Agrarsektors und erste GAP-Leistungsberichte

Der Rat Landwirtschaft hat auf seiner Tagung am 29. April 2024 erneut die aktuelle Lages des Agrarsektors beraten. Die von der Europäischen Kommission (KOM) vorgeschlagenen kurzfristigen Reformmaßnahmen sollen noch Anfang Mai 2024 beschlossen werden. Die von Deutschland vorgeschlagene Erhöhung des De-minimis-Beihilferahmens ist positiv aufgenommen worden. Im Rahmen der Diskussion um die jährlichen Leistungsberichte im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik ist deren Mehrwert herausgestellt, aber auch Vereinfachungsbedarf angemeldet worden.
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Unter dem Tagesordnungspunkt „Rasche und strukturelle Antworten auf die derzeitige Krise im Agrarsektor“ hat die Europäische Kommission über den aktuellen Stand der Umsetzung berichtet und weitere Überlegungen präsentiert, wie die Landwirtinnen und Landwirte unterstützt werden können. Dabei haben zusätzliche Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung und die Stärkung des Sektors in der Lebensmittelkette im Mittelpunkt gestanden. Die belgische Ratspräsidentschaft hat angekündigt, dass der von der KOM vorgeschlagene und vom Europäischen Parlament bereits verabschiedete Kompromiss zu kurzfristigen Maßnahmen zur Überarbeitung der GAP-Strategieplanverordnung und der horizontalen GAP-Verordnung am 13. Mai 2024 vom Rat angenommen werden solle. Die Regelungen gelten für das Jahr 2024. In der Debatte haben verschiedene Mitgliedstaaten weitere Vereinfachungen gefordert, so etwa zu den notwendigen Kontrollen, den Konditionalitäten oder den Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ). Dazu hat Agrarkommissar Wojciechowski deutlich gemacht, dass Änderungen bei den Konditionalitäten und der Umschichtung der Mittel in die 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik ein offizielles Änderungsverfahren notwendig sei. Für Deutschland hat Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir weitere Änderungen im Basisrecht in dieser Förderperiode erneut abgelehnt.

Auf Antrag Deutschlands, das von 15 anderen Mitgliedstaaten unterstützt wurde, hat der Rat in diesem Zusammenhang auch über eine Erhöhung des Schwellenwerts für De-minimis-Beihilfen im Landwirtschaftsbereich von 20.000 Euro auf 50.000 Euro innerhalb von drei Jahren diskutiert. Bundesagrarminister Özdemir hat argumentiert, dass der derzeitige Schwellenwert aus dem Jahr 2019 stamme und der wirtschaftlichen Situation der Unternehmen nicht mehr Rechnung trage. Durch die Anhebung sollen Landwirtinnen und Landwirte besser, schneller und einfacher finanziell unterstützt werden können, um auf verschiedene Krisen im Agrarsektor wie gestiegene Produktionskosten, Unausgewogenheit entlang der Lieferketten und klimatische Herausforderungen wie Dürren, Überflutungen oder Stürme reagieren zu können. Die Meinung wurde nicht von allen Mitgliedstaaten geteilt. Dänemark hat die Anhebung kritisiert, während die Niederlande auf die Notwendigkeit hinwiesen haben, die Auswirkungen dieser Änderung zu messen. Die KOM hat mitgeteilt, dass sie an Möglichkeiten zur Anhebung des De-minimis-Schwellenwertes arbeite. Eine solche sei auch von den Staats- und Regierungschefs auf ihrer letzten Tagung gefordert worden.

Einen ersten Erfahrungsaustausch hat der Rat zu den jährlichen Leistungsberichten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) durchgeführt. Dabei war man sich insbesondere im Zusammenhang mit den Anlaufschwierigkeiten, wie etwa bei den IT-Systemen, bewusst, dass die ersten Jahresberichte noch nicht repräsentativ seien. Einig waren sich die Mitgliedstaaten aber über den Mehrwert der Berichte und des Prozesses. Auf Basis der ersten Erfahrungen hat aber die Mehrzahl der Mitgliedstaaten mehr Flexibilität, Vereinfachung und die Konzentration der Berichte auf die wesentlichen Aspekte gefordert. Einige Mitgliedstaaten haben ergänzend auch die Anpassung der Frist zur Datenabgabe angemahnt. Bezüglich des Sachstandes hat Agrarkommissar Wojciechowski erläutert, dass die Berichte aller Mitgliedstaaten von der KOM akzeptiertet worden seien und nun auf Inhalt und Qualität geprüft würden. Jetzt müssten in gemeinsamen Sitzungen zwischen den Mitgliedstaaten und der KOM die nächsten Schritte besprochen werden.

Auf Initiative Finnlands hat der Rat das Thema Bioökonomie diskutiert und dessen Bedeutung unterstrichen. Das antragstellende Mitgliedsland wünscht sich, dass es im Mittelpunkt des nächsten Arbeitsprogramms der KOM steht. In der Aussprache wurde der Beitrag der Bioökonomie insbesondere zur Bekämpfung der Klimakrise, beim Abbau der Abhängigkeiten von fossilen Rohstoffen und Energieträgern sowie zur Wettbewerbssteigerung durch nachhaltige und innovative Produkte hervorgehoben. Für die KOM hat Agrarkommissar Wojciechowski auf die im März 2024 veröffentlichte Mitteilung zur Biotechnologie hingewiesen und angekündigt, dass sie für das Jahr 2025 eine Revision der bestehenden Bioökonomiestrategie plane, zu der die Mitgliedstaaten im Vorfeld konsultiert würden. (UV)

Weitere Informationen auf der Internetseite des Rates.

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